Hierunter
versteht man die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem
Fiskus vor dem
Finanzamt
Finanzgericht
Bundesfinanzhof
Verwaltungsgerichten
in Steuerangelegenheiten
Es geht also um die Vertretung im Einspruchs-, Antragsverfahren
und
Klageverfahren. Gegenstand der Durchsetzung können z.B. sein
Erreichung einer Steuerveranlagung wie beantragt
Verhinderung
von Änderungen im Rahmen einer Prüfung
Stundung, Erlass
und Verrechnung von Steuerschulden
Aussetzung und
Gestaltung der Steuerentrichtung (Vollstreckung)
Abwendung von
Haftungsansprüchen
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